AGB für Sammelaktionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anlage und Teilnahme an Spendenaktionen

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Spendenaktionen (im Folgenden „AGB Spendenaktionen“ genannt) gelten für die Einrichtung von Spendenaktion und die Teilnahme an Spendenaktionen im Rahmen des Ankaufs von gebrauchten Elektronikprodukten durch die Volt Venture GmbH (im Folgenden „Plattformbetreiber“ genannt); insbesondere über das Internetportal www.duverkaufst.de (im Folgenden „Plattform“ genannt). Andere Bedingungen, insbesondere Bedingungen des Spendeninitiators oder des Anbieters, gelten nur, soweit sie vom Plattformbetreiber in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) anerkannt werden. Mit Nutzung des Internetportals www.duverkaufst.de erkennt der Spendeninitiator bzw. der Anbieter diese AGB ausdrücklich und bedingungslos an.

2. Registrierung einer Spendenaktion
2.1. Die Registrierung einer Spendenaktion ist kostenfrei. Jede natürliche Person ab einem Alter von 14 Jahren kann eine Spendenaktion anlegen und wird damit zu einem Spendeninitiator. Jugendliche unter 18 Jahren sollten vor der Anlage einer Spendenaktion ihre Eltern informieren und sich die Zustimmung der Eltern einholen. Wir fordern zu einem bewussten Umgang mit persönlichen Daten auf.
2.2. Mit Registrierung stellt der Spendeninitiator einen Antrag auf Freischaltung einer Spendenaktion. Der Spendeninitiator hat keinen Anspruch auf Freischaltung der Spendenaktion. Der Plattformbetreiber prüft die Spendenaktion und schaltet die Spendenaktion in der Regel frei, insofern keine Verstöße gegen diese „AGB Spendenaktion“ festgestellt werden können. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, die Freischaltung von Spendenaktionen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Plattformbetreiber behält sich ferner das Recht vor, die Identität des Spendeninitiators zu prüfen.

3. Obliegenheiten und Nebenpflichten des Spendeninitiators
3.1. Der Spendeninitiator ist für sein Verhalten auf der Plattform und insbesondere für alle von ihm eingestellten Inhalte und deren Richtigkeit uneingeschränkt verantwortlich. Vor der Registrierung einer Spendenaktion und der Eingabe von Inhalten hat sich der Spendeninitiator zu vergewissern, dass sein Verhalten oder seine Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen können.
3.2. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, vor dem Einstellen von Texten oder Bildern die erforderlichen Einwilligungen der Berechtigten (beispielsweise der Autoren oder Fotografen) und der Betroffenen (beispielsweise der abgebildeten Personen oder der genannten Personen) einzuholen und der Volt Venture GmbH auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Der Spendeninitiator stellt den Plattformbetreiber von jedweden etwaigen Ansprüchen Dritter, die aus einem Verstoß gegen diese Verpflichtung resultieren, vollumfänglich frei.
3.3. Insbesondere ist es unzulässig, folgende Inhalte unmittelbar einzustellen, darauf zu verlinken oder sonst den Zugang dazu zu erleichtern: Irreführende Inhalte, Unwahre Tatsachenbehauptungen, Jugend- oder entwicklungsgefährdendes Material, Gewalt verherrlichende, pornografische oder sonstige sittenwidrigen Inhalte, Beleidigungen oder despektierliche, provokative, aggressive oder diskriminierende oder vulgäre oder obszöne Inhalte, Aufrufe zu Boykotten oder unfriedlichen oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen.
3.4. Sollte der Plattformbetreiber Kenntnis von unzulässigen Inhalten erlangen oder den Verdacht haben, dass Inhalte unzulässig sind, ist der Plattformbetreiber jederzeit berechtigt, diese Inhalte von der Plattform zu entfernen.
3.5. Der Spendeninitiator hat Handlungen zu unterlassen, die die Integrität, Stabilität oder Verfügbarkeit der Plattform gefährden können. Übermäßige Belastung der Plattform hat der Spendeninitiator zu vermeiden.

4. Kündigung, Sperrung des Zugangs, Löschen von Inhalten
4.1. Das Nutzungsverhältnis zwischen dem Spendeninitiator und dem Plattformbetreiber kann beiderseits jederzeit durch Mitteilung in Textform zum Ablauf des auf den Monat der Kündigung folgenden Monats beendet werden.
4.2. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Als wichtiger Grund für eine Kündigung seitens des Plattformbetreibers ist insbesondere anzusehen: falsche Angaben durch den Spendeninitiator im Rahmen des Registrierungsprozesses oder erhebliche oder mehrfache Verstöße gegen die Obliegenheiten und Nebenpflichten des Spendeninitiators
4.3. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, unabhängig vom Recht zur außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung den Spendeninitiator hinsichtlich einzelner oder aller Funktionen der Plattform zu sperren. Insbesondere betrifft die Sperrung die Möglichkeit, Inhalte einzustellen oder zu ändern. Der Plattformbetreiber ist – auch ohne Anlass – dazu berechtigt, alle auf der Plattform eingestellten Inhalte zu prüfen, zu sperren oder zu löschen. Von diesem Recht wird der Plattformbetreiber insbesondere dann Gebrauch machen, wenn dem Plattformbetreiber die Verletzung von Gesetzen, Rechten Dritter oder Regeln der Plattform angezeigt werden.

5. Nutzungsrechte

Soweit der Spendeninitiator Inhalte (Texte, Bilder, Internetlinks) auf der Plattform einstellt, räumt er dem Plattformbetreiber das Recht ein, diese Inhalte auf der Plattform, in Werbematerialien für die Plattform sowie über Schnittstellen auf Webseiten von Partnern der Plattform, online sowie offline zu verwenden. Der Plattformbetreiber erhält das Recht Inhalte zu kürzen, zu speichern und öffentlich über die Plattform oder über Schnittstellen auf Webseiten von Partnern der Plattform zugänglich zu machen.

6. Bereitstellung der Plattform
Der Plattformbetreiber bemüht sich, die Plattform möglichst unterbrechungsfrei verfügbar zu halten, angestrebt wird eine Verfügbarkeit von 98 Prozent im Jahr. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Der Bertreiber ist berechtigt, die Plattform jederzeit außerplanmäßig für Wartungsarbeiten vom Netz zu nehmen. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, Funktionalitäten und Aussehen der Plattform nach eigenem Belieben zu ändern. Zugang besteht nur zur Plattform der jeweils aktuellen Version. Zur Aufbewahrung und Speicherung von Versionen oder Inhalten ist der Plattformbetreiber gegenüber Spendeninitiatoren nicht verpflichtet. Der Bertreiber ist berechtigt, den bereitgestellten elektronischen Verweis ("link"), unter dem eine Spendenaktion erreichbar ist, zu ändern.

7. Spenden

7.1. Der Plattformbetreiber stellt dem Spendeninitiator einen geeigneten elektronischen Verweis ("link") zur Verfügung, bei dessen Aufruf ein Anbieter Informationen zur Spendenaktion dargestellt bekommt und die Möglichkeit hat, den Plattformbetreiber zu beauftragen, einen Teil oder den gesamten Ankaufpreis namens und im Auftrag des Anbieters an den Spendeninitiator auszuzahlen.
7.2. Der Anbieter bekommt die Identität des Spendeninitiators mitgeteilt, an den der Spendenbetrag namens und im Auftrag des Anbieters ausgezahlt wird. Der Anbieter hat auf der Plattform ggf. die Möglichkeit, dem Spendeninitiator weitere Informationen zukommen zu lassen, z.B. ob er sich über eine Dankesnachricht freut. Der Plattformbetreiber übermittelt diese Informationen gemeinsam mit der Identität des Spenders an den Spendeninitiator.
7.3. Sollte der Plattformbetreiber ein Kaufangebot eines Anbieters ablehnen und ein Gegenangebot machen, so geht der Plattformbetreiber davon aus, dass möglichst der gleiche Spendenbetrag an den Spendeninitiator ausgezahlt wird. Dies kommuniziert der Plattformbetreiber in der E-Mail an den Anbieter.

8. Auszahlung von Spenden

8.1 Die Auszahlung gespendeter Beträge an den Spendeninitiator geschieht monatlich nach Ende eines Monats. Übersteigt das Guthaben einen Betrag von 500,- €, kann der Spendeninitiator die Auszahlung jederzeit einfordern, jedoch nicht öfter als einmal pro Monat. Nach Wahl des Plattformbetreibers erfolgt die Zahlung mittels Überweisung oder Scheck.
8.2. Der Spendeninitiator ist dafür verantwortlich, seine aktuelle Bankverbindung beim Plattformbetreiber zu hinterlegen. Für falsch übermittelte Bankverbindungen haftet der Spendeninitiator.

9. Haftung
Eine Haftung des Plattformbetreibers gegenüber dem Spendeninitiator oder dem Anbieter ist für alle Schadenersatzansprüche und Haftungsfälle unabhängig von ihrem Rechtsgrund (beispielsweise Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt geregelt: Der Plattformbetreiber haftet, sofern der Spendeninitiator oder der Anbieter Ansprüche geltend machen, die auf Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht des Plattformbetreibers beruhen. Im Übrigen ist eine Haftung des Plattformbetreibers für leicht fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen.

10. Datenschutz
Die datenschutzrechtlichen Anforderungen werden vom Plattformbetreiber beachtet. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Spendeninitiators an Dritte, sofern dieser nicht eingewilligt hat und die Weitergabe nicht gesetzlich zulässig oder erforderlich ist. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Plattformbetreibers.

Volt Venture GmbH; Stand August 2013